FAQ - Wissenswertes
Stand: Mai 2023
BA0: Nedlitzer Straße
Die geplante Haltestelle wird nicht vom Regelbetrieb angesteuert, sondern für den Nachtbus und den Schienenersatzverkehr (SEV) genutzt.
Aufgrund der geringen Platzangebotes muss auf ein Fahrgastunterstand verzichtet werden.
Analog zum Bestandsgleis wird das neue Gleis ebenfalls eine grüne Eindeckung in Form von Rasen erhalten.
Den Planungen für die Erweiterung des zweiten Gleises und die damit verbundenen Auswirkungen wurden die Richtlinien in ihrer aktuellen Fassung zu Grunde gelegt. Die drei Lichtsignalanlagen auf diesem Abschnitt sind aufeinander abgestimmt, sodass der Rückstau, speziell in Spitzenstunden zum Berufsverkehr minimal gehalten wird.
Richtung stadtauswärts wird eine separate Rechtsabbiegemöglichkeit in die Straße „Zum Exerzierhaus“ geschaffen. Bei Straßenbahnfahrten wird der Rechtsabbiegeverkehr per Rotsignal angehalten, sodass der Geradeausverkehr unbeeinflusst weiter fließen kann. Analog wird dieses Verfahren stadteinwärts in die Straße „Zum Exerzierhaus“ angewendet.
Stadteinwärts wird das Linksabbiegen in die „Fritz-von-der-Lancken-Straße“ nicht mehr möglich sein. Somit kann der Autoverkehr ebenfalls von der Straßenbahn unbeeinflusst weiterfahren.
Das Einfahren aus allen Richtungen für den Autoverkehr in die „Fritz-von-der-Lancken-Straße“ wird nach der aktuellen Planung nicht mehr möglich sein. Dies dient zum einen um einen stabilen Verkehrsfluss auf der Bundesstraße B2 gewährleisten zu können und zum anderen um den naturrechtlich geschützten „Heldbockbaumes“ zu erhalten. wird.
In der Eiche wohnen naturrechtlich geschützte Käfer (sog. Heldbock) in unterschiedlichen Entwicklungsstadien. In der Planung sprechen wir hier von einem geschützten Habitat, der erhalten werden muss.
Aus dem Potsdamer Stadtzentrum kommend kann das gewünschte Ziel als Rechtsabbieger über die „Graf-von-Schwerin-Straße“ erreicht werden.
Aus Groß Glienicke kommend gibt es hingegen zwei gleichlange Routen. Entweder via „Blockumfahrung“ als Rechtsabbieger über die Straße „Viereckremise“ – „Georg-Hermann-Allee“ – „Graf-von-Schwerin-Straße“ oder als Linksabbieger an der übernächsten Kreuzung über die „Graf-von-Schwerin-Straße“.
Der Radverkehr bleibt zum Einfahren weiterhin frei.
Die Einbahnstraßenregelung zur Bundesstraße B2 hin gilt nur für den motorisierten Verkehr. Mit dem Fahrrad kann weiterhin aus allen Richtungen in die „Fritz-von-der-Lancken-Straße“ eingefahren werden.
Die exakte Bauzeit lässt sich erst nach Abschluss der Planungsphase „Ausführungsplanung“ konkreter benennen. Nach unserem aktuellen Kenntnisstand aus dem Planungsprozess wird die Bauzeit voraussichtlich zwei Jahre in Anspruch nehmen.
Eine konkrete Aussage zur bauzeitlichen Verkehrsführung können wir erst nach Abschluss der Planungsphase „Ausführungsplanung“ treffen. Wir legen jedoch den Bau des aktuellen noch eingleisigen Abschnittes aus dem Jahr 2017 zu Grunde. Sollte es eine Vollsperrung unumgänglich sein, streben wir diese in einer verkehrsarmen Zeit, wie beispielsweise den Sommerferien an. Ziel ist es stets den Zeitraum des Umbaus so kurz wie möglich zu gestalten.
Für den Radverkehr wird die Durchgängigkeit gewährleistet werden. Geringfügige zeitliche Einschränkungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Diese können vor allem durch Unvorhergesehenes auftreten. Ziel ist es jedoch, dass sich alle Verkehrsteilnehmer über einen möglichst langen Zeitraum ohne Einschränkungen im Verkehrsraum bewegen können.
Für den Fußverkehr wird die Durchgängigkeit gewährleistet werden. Geringfügige zeitliche Einschränkungen können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Diese können vor allem durch Unvorhergesehenes auftreten. Ziel ist es jedoch, dass sich alle Verkehrsteilnehmer über einen möglichst langen Zeitraum ohne Einschränkungen im Verkehrsraum bewegen können.
Eine konkrete Aussage zur bauzeitlichen Verkehrsführung können wir erst nach Abschluss der Planungsphase „Ausführungsplanung“ treffen. Wir legen jedoch den Bau des aktuellen noch eingleisigen Abschnittes aus dem Jahr 2017 zu Grunde und streben eine Befahrung von öffentlichen Personenfahrzeugen an. Dabei sollen die Straßenbahnen so lang wie möglich fahren. Weiterhin ist ein Schienenersatzverkehr (SEV) mittels Bussen geplant.
Eine konkrete Aussage zur bauzeitlichen Verkehrsführung können wir erst nach Abschluss der Planungsphase „Ausführungsplanung“ treffen. Wir legen jedoch den Bau des aktuellen noch eingleisigen Abschnittes aus dem Jahr 2017 zu Grunde. Sollte es eine Vollsperrung unumgänglich sein, streben wir diese in einer verkehrsarmen Zeit, wie beispielsweise den Sommerferien an. Ziel ist es stets den Zeitraum des Umbaus so kurz, wie möglich zu gestalten.
BA1: Insel Neu Fahrland (Teilabschnitt)
Die beiden Bestandsbrückenbauwerke Südbrücke (Brücke des Friedens) und Nedlitzer Nordbrücke werden nicht zurückgebaut. Für die Straßenbahn ist der Bau von zwei Neubaubrücken über die Wasserstraßen geplant. Die beiden Neubaubrücken orientieren sich architektonisch an den Bestandsbrücken.
Für die Straßenbahn ist der Bau von zwei Neubaubrücken über die Wasserstraßen geplant. Die beiden Neubaubrücken orientieren sich architektonisch an den Bestandsbrücken.
Die Bestandsbrücke über den Sacrower-Paretzer-Kanal steht im Eigentum des Wasser- und Schifffahrtsamts. Für die Wartung und Inspektion der Bestandsbrücke kommen spezielle Wartungsboote mit Hebe- und Kranvorrichtungen zum Einsatz. Unter Wahrung von Sicherheitszuschlägen benötigen die dafür eingesetzten Boote den von den Planern für die Neubaubrücke zu Grunde gelegten Abstand.
Die beiden Neubaubrücken orientieren sich architektonisch an den Bestandsbrücken. Die Straßenbahnbrücke über den „Sacrower Paretzer Kanal“ wird gleichermaßen eine Stabbogenbrücke. Die Straßenbahnbrücke über die Wasserstraße „Weißer See“ wird eine Verbundkonstruktion aus Stahl und Beton.
Die Bewertungen und Gutachten zu den Lärmemissionen auf der Insel Neu Fahrland sind noch nicht vollständig abgeschlossen. Es ist jedoch schon jetzt bekannt, dass der größte Lärmfaktor auf der Insel Neu Fahrland der motorisierte Verkehr, also Autos, LKWs, Motorräder ist. Auf Grundlage der ersten planerischen Erkenntnisse wird die geplante Straßenbahn nur einen kleinen Anteil am Lärm haben.
Die Insel Neu Fahrland ist ein beliebter und angesehener Wohnort. Um auch hier ein attraktives und schnelles öffentliches Verkehrsmittel anzubieten, ist eine Haltestelle auf der Insel Neu Fahrland geplant. So erreichen Sie voraussichtlich in 16 Minuten die Potsdamer Innenstadt.
Der Bau der neuen öffentlichen Verkehrsflächen verursacht Eingriffe in verschiedene Bereiche des Naturraums. Diese werden fachgerecht und gutachterlich ermittelt und nach den aktuellen Gesetzen und Vorgaben so lokal wie möglich ersetzt und kompensiert ausgeglichen.
Im Juni 2022 wurde von der Stadtverordnetenversammlung auf der Grundlage einer Variantenuntersuchung für eine genehmigungsfähige und förderfähige Trassenführung der Straßenbahn beschlossen, dass die Straßenbahn auf einem besonderen Bahnkörper (d.h. Trennung zwischen den Verkehrsanlagen Straße und Straßenbahn) über die Insel Neu Fahrland geplant werden soll. Die nun gefundene Lösung steht am Ende eines langen iterativen Planungsprozesses und den Ergebnissen verschiedener Gutachten. Aufgrund des besonderen Bahnkörpers steht das Chausseehaus nach dem aktuellen Planungsstand im örtlichen Konflikt mit der Tramtrasse. Hierzu stehen wir in Abstimmung mit allen Beteiligten, können uns hierzu aber aufgrund des laufenden Verfahrens nicht weiter äußern.
Die Straße „Am Lehnitzsee“ wird zukünftig nicht mehr direkt für den motorisierten Verkehr, also Autos, LKWs, Motorräder von der Bundesstraße B2 aus erreichbar sein. Die Straße „Am Lehnitzsee“ wird abgehangen. Damit Anwohner und Anlieger der genannten Straße ihr Ziel erreichen, ist eine Verbindungsstraße „Heinrich-Heine-Weg“ und „Am Lehnitzsee“ erforderlich.
An den Haltestellen werden grundsätzlich Fahrradbügel zum Abstellen von Fahrrädern, Lastenrädern und e-Bikes geplant. Die Art und Anzahl der Abstellmöglichkeiten sind abhängig von der Haltestellenlage und dessen Einzugsbereich. Allgemein lässt sich sagen, je größer der Einzugsbereich der Haltestelle ist, desto mehr Fahrradstellplätze werden angeboten.
Alle Straßenbahnhaltestellen werden mit einem Fahrgastunterstand (FGU), Müllkörben, einen Schutzgeländer an der Bahnsteighinterkante sowie einem Haltestellenschild, und einer dynamischen Fahrgastinformation (DFI) ausgestattet. Mit dem DFI kann die verkehrende Linie und die Abfahrtszeit angezeigt und vom Fahrgast abgelesen werden.
Während und nach der Vorplanung der zukünftigen Straßenbahntrasse wurde regelmäßig das Gespräch mit den Betroffenen gesucht um die Wünsche und Anregungen aufzunehmen und gegebenenfalls im Rahmen der geltenden Gesetze und Richtlinien berücksichtigen zu können. Überdies werden im Rahmen des „Bürgerdialoges“ und weiterer Öffentlichkeitsveranstaltungen Anmerkungen geprüft bzw. soweit wie möglich in der Planung berücksichtigt wurden.
Nach dem vorläufigen Zeitplan wird die Bauzeit voraussichtlich 4 Jahre in Anspruch nehmen. Mit jeder Bauphase können jedoch ungeplante Verzögerungen einhergehen, die nicht alle vorhergesehen werden können, so dass derzeit eine genaue Bauzeit nicht benannt werden kann. Erst in der nächsten Planungsphase der Ausführungsplanung werden hierzu konkretere Festlegungen getroffen werden können. Ziel des Verkehrsbetriebs und der Landeshauptstadt Potsdam ist es, im Dezember 2029 den Betrieb des BA1 mit der Straßenbahn aufzunehmen.
Anlieger können jederzeit das gewünschte Ziel im Baubereich erreichen. Das Ziel der Planer ist es generell die Beeinträchtigungen für den Zeitraum des Umbaus so gering, wie möglich zu halten.
Um auch für den immer stetig wachsenden Radverkehr eine attraktive Verkehrsfläche anbieten zu können, wird der Radverkehr, wo es baulich möglich ist vom Fußverkehr getrennt. Die Bestandsbrücken können beispielsweise nicht verändert werden, sodass sich hier der Fuß- und Radverkehr eine Fläche teilen muss. Für nähere Fragen zum Radverkehr können Sie sich auch an die Landeshauptstadt Potsdam über www.potsdam.de wenden.
Die Straße „Am Großen Horn“ mündet derzeit unsignalisiert in die Bundesstraße B2 ein. Zu den Spitzenzeiten kommt es hier zu erheblichen Wartezeiten bis man sich auf die B2 eingefädelt hat.
Um allen Anforderungen an den zukünftigen Knotenpunkt gerecht zu werden, wurde der Gleiskörper mit einer Kurve ausgestattet. So kann die Straße „Am großen Horn“ mit der gegenüberliegenden Planstraße aus dem Bebauungsplangebiet verkehrssicher und genehmigungsfähig an die Bundesstraße angeschlossen werden.
Die Planung von Bauwerken sowie Verkehrsanlagen ist ein sogenannter iterativer Prozess, d.h. ein bereits gewonnener Ansatz, bei einem Projekt wird stetig dahingehend weiterentwickelt und verbessert bis die bestmögliche und genehmigungsfähige Lösung gefunden wurde. Mit jeder Planungsphase können sich zudem unvorhersehbare Verzögerungen ergeben, die die Planungszeit verlängern können. Die Insel Neu Fahrland beispielsweise bietet dabei besondere Herausforderungen des neuen Straßenbahnabschnittes. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, sehen wir es in der Planungsphase als unsere Aufgabe die Anforderungen, Belange und Wünsche der Anlieger und Betroffenen sowie die Interessen der Projektbeteiligten umfangreich zu prüfen, zu bewerten und abzuwägen. Unter Beachtung der geltenden Gesetze/Richtlinien und baubegleitenden Gutachten wurde aus mehreren betrachteten Varianten die als genehmigungsfähig bewertete Vorzugslösung herausgearbeitet.