D - 22 Ampellösung Zufahrt Am Lehnitzsee
Kann die Ampel an der Zufahrt Am Lehnitzsee mit der Fußgängerampel gekoppelt werden, damit die Zufahrt nicht entfallen muss? (Beitrag 98)
Die Verkehrsanlagen der Bundesstraße B2 müssen im Rahmen der Straßenbahnerweiterung so gestaltet sein, dass der Straßenverkehr ohne größere Einschränkungen verkehren kann. Dies bedeutet insbesondere, dass an relevanten Kreuzungen für die abbiegenden Verkehre separate Abbiegespuren berücksichtigt werden. Bei „Freier Fahrt“ für die Straßenbahn kann somit auch der Geradeausverkehr auf der B2 ungehindert fließen. An der Einmündung der Straße Am Lehnitzsee bedeutet dies, dass sowohl für den stadtauswärtigen sowie stadteinwertigen Verkehr jeweils eine Abbiegespur zu berücksichtigen ist. Des Weiteren gilt es die Anforderungen der benachbarten Einmündung der Straße Am Rehweg zu berücksichtigen. Zur Umsetzung der benötigten Abbiegespuren entsteht insgesamt ein höherer Flächenbedarf bei den angrenzenden Privatgrundstücken. Um diesen Flächenbedarf zu reduzieren, wurde für die Anbindung der Straße Am Lehnitzsee die Lösung mit der Zufahrt über den Heinrich-Heine-Weg erstellt. Nur eine Kopplung einer Ampel an der Straße Am Lehnitzsee mit der Fußgängerampel ohne separate Abbiegespuren funktioniert mit dem Verkehrsablauf auf der Bundestraße nicht und stellt somit keine umsetzbare Lösung dar.