D - 6 Geprüfte Varianten der Streckenführung im Bereich der Hannoverschen Straße
Welche weiteren Varianten der Streckenführung wurden seitens der Planer im Vorfeld, mit welchem Ergebnis geprüft? (Beitrag 42)
Im Bereich der Hannoverschen Straße wurden folgende Varianten untersucht:
Variante 1: Eigener Bahnkörper zwischen Hannoverscher Str. und B2 mit Fällung der Alleebäume
Bei dieser Variante werden die beiden Straßen Hannoversche Str. und B2 in ihrer Lage nicht verändert. Die Alleebäume zwischen beiden Straßen müssen für die Herstellung des eigenen Bahnkörpers gefällt werden. Entlang des Grünstreifens zwischen B2 und Straßenbahntrasse erfolgt eine Neupflanzung von Bäumen. Grunderwerb ist hierfür nicht notwendig.
Variante 2: Straßenbahn straßenbündig in Hannoverschen Str.
Für diesen Streckenabschnitt wurde auch geprüft, welcher Flächenbedarf bei der Umsetzung einer straßenbündigen, also auf der PkwFahrbahn verlaufenden Führung der Straßenbahn mit Erhalt der Alleebäume entsteht. Die Straßenbahn verläuft auf der Fahrbahn, welche dadurch gegenüber dem Bestand entsprechend verbreitert werden muss. Aufgrund der geplanten Nutzung der Hannoverschen Str. als Radverbindung im Zweirichtungsverkehr, besteht der Bedarf ausreichende Verkehrsflächen außerhalb des Gleisbereiches vorzuhalten, um eine sichere Führung des Radverkehrs zu gewährleisten. Für einen möglichen Lade sowie Lieferverkehr wurde ein Fahrstreifen breiter angelegt, so dass durch diese Verkehre der Straßenbahnbetrieb nicht beeinträchtigt wird. Ergänzend wird für eine solche Straßenraumgestaltung ein eigener Gehweg als notwendig erachtet. Insgesamt ergibt sich gegenüber den anderen Varianten ein höherer Flächenbedarf und somit auch umfangreicherer Grunderwerb. Aufgrund der straßenbündigen Führung der Straßenbahn muss diese auch mit der geringeren Geschwindigkeit verkehren, was wiederum einen negativen Einfluss auf den Betriebsablauf sowie die Fahrzeit hat.
Variante 3: Eigener Bahnkörper zwischen Hannoverscher Str. und B2 mit Erhalt der Alleebäume VORZUGSVARIANTE
Gegenüber der ersten Variante ist ein Erhalt der Alleebäume zwischen Hannoverscher Str. und B2 vorgesehen. Die neue Straßenbahntrasse muss hierbei einen Mindestabstand zu den Bäumen einhalten, so dass die Wurzeln nicht beschädigt werden. Dadurch kommt der eigene Bahnkörper weiter westlich zu liegen und somit muss die Hannoversche Str. etwas nach Westen verlegt werden. Dies bedeutet eine größere Flächeninanspruchnahme und Grunderwerb in geringem Umfang.
Die Variante 3 mit einem eigenen Bahnkörper und Erhalt der Alleebäume wurde trotz des notwendigen Grunderwerbs als beste Variante bewertet.
Ergänzendes Bildmaterial und Ausführliche Antworten der Planer*innen finden Sie auf den Seiten 8 bis 18 der Dokumentation des Onlinedialogs. Die Dokumentation können Sie unter dem Menüpunkt „Bürgerdialog“ auf dieser Seite einsehen und als PDF downloaden.